Spaeti Informatik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spaeti Informatik (Spaeti Büro AG), nachfolgend Spaeti genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen und sind gültig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Auftragserteilung enthält die stillschweigende Anerkennung der AGB. Spaeti behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Vorgenommene Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft.

2. Abschluss und Gültigkeit
Das Angebot wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung rechtskräftig. Der Umfang und die Ausführungen werden durch die Auftragsbestätigung bestimmt.

3. Preise
Bei den angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifi-kationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstige Fehler, sowie Preis- und Modelländerungen durch die Hersteller. Preisanpassungen bis zu 10% rechtfertigen keine vorzeitige Vertragsauflösung. Supportleistungen sind im Produkte Preis nicht inbegriffen. Bei vor Ort Einsätzen wird die Fahrzeit wie Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten wie Bestellungen und Abklärungen mit Providern sowie Kleinmaterialien und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Währung.

4. Lieferung
Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes oder persönliche Übergabe des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüssen verantwortlich.

5. Liefertermin und Versand
Die publizierten Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand und sind als Richtwert zu betrachten. Terminüberschreitungen berechtigen nicht für Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.

6. Retouren
Der Kunde hat das Recht, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 5 Werktagen zurückzusenden. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Die retournierten Artikel müssen unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig, in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung sein. Zudem muss der Ware eine durch Spaeti ausgestellte Autorisierungs-nummer beiliegen. Bei Nichterfüllung einer der oben genannten Bedingungen erlischt das Rückgaberecht. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden.

7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen gegen Rechnung sind, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 5%. Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen.

8. Verrechnung
Forderungen und Gegenansprüche des Kunden dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung von Spaeti verrechnet wer-den.

9. Annahmeverzug/ -verweigerung
Weigert sich der Kunde die Ware anzunehmen, so ist Spaeti berechtigt ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzu-setzen. Nach unbenutztem Ablauf hat Spaeti folgende Möglichkeiten:

  • A) Hinterlegung auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  • B) Rücktritt unter Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 30% des Auftragswertes.


10. Abnahme und Prüfung
Der Kunde ist verpflichtet, die von Spaeti gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätes-tens 5 Tage nach Anlieferung, Spaeti schriftlich bekannt zugeben. Für Beanstandungen während dieses Zeit-raumes gilt folgende Regelung: Die Verpackung und der gesamte Verpackungsinhalt, insbesondere Polster wie Styropor, Schüttmaterial, Schutzfolien und dergleichen, müssen vom Kunden auf eigene Rechnung aufbewahrt werden und dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung von Spaeti entsorgt werden.

11. Ansätze von Wartungs-/ Unterhaltsverträgen
Spaeti ist berechtigt, diese Ansätze jeweils auf den Be-ginn eines neuen Vertragsjahres an Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten, Steuern, Abgaben und der gleichen anzupassen.

12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ein-schliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen be-steht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zugun-sten von Spaeti. Der Kunde erklärt hiermit sein Ein-verständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts am Geschäftsdomizil /Wohnort.

13. Geheimhaltung
Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher Bedingungen hinaus bestehen.

14. Garantie
Für Handelsprodukte gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Für Schäden oder Folge-schäden, welche infolge fehlenden oder falschen Angaben entstehen, übernimmt Spaeti keine Haftung.

15. Software-Nutzung
Die Nutzungsbedingungen betreffend der von Spaeti gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind. Der Kunde verpflichtet sich, sich beim Einsatz der Software an diese zu halten, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nut-zungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu über-tragen und dies Spaeti den Weiterverkauf zu melden. (Graulizenzen).

16. Personaleinsatz
Spaeti setzt für die auszuführenden Arbeiten den je-weiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein.

17. Einsatzzeiten und Zuschläge

Die regulären Öffnungszeiten sind bei Spaeti wie folgt festgelegt:

  • - Werktags 08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr

Bei Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, kommen ausserhalb der regulären Arbeitszeit folgende Zuschläge zur Anwendung:

    Zuschlag von 50%:
  • - An Werktagen 18.00 - 22.00 und 06.00 - 08.00 Uhr
  • - an Samstagen 06.00 - 22.00 Uhr
    Zuschlag von 100%:
  • - An Werktagen 22.00 – 06.00 Uhr
  • - An Samstagen 22.00 – 24.00 Uhr
  • - Sonn- und allgemeinen Feiertagen

Der Einsatz von technischen Messeinrichtungen sowie sämtliche notwendigen Fremdleistungen sind nicht in den Arbeitskosten enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialfahrzeugen, Servicewagen oder Transportern werden separat in Rechnung gestellt.

18. Dauer von Wartungs-/ Unterhaltsverträgen
Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab dem im Vertrag festgelegten Datum. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die angepassten Laufzeiten. Der Vertrag erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird. Spaeti steht es frei, bei rückständigen Zahlungen des Kunden die Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten

19. Urheberrechte
Spaeti verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen ohne Einverständnis des Kunden weder Dritten zu übergeben, noch ihnen die Möglichkeit zu geben, darin Einblick zu nehmen. Spaeti gibt dem Kunden bei der Vertragsauflösung dessen Daten und Unterlagen zurück.

20. Haftung
Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für so genannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Der Haftungs-ausschluss gilt nicht für absichtliche und grobfahrlässig zugefügte Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt.

21. Datensicherung
Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger (Bänder, Disketten CD/DVD) selber. Für verlorene Daten werden jede Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.

22. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Vereinbarung gegen geltendes Recht verstossen, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig. Die nichtigen Klauseln werden durch sinngemässe, konforme ersetzt.

23. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich in Luzern. Spaeti ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand
zu belangen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben.

(Luzern, 1. Januar 2010)

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